Das zählt bei der Prüfung von Schutzkleidung

Wie stelle ich eigentlich fest, ob die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) meines Teams noch der Norm und der Nutzungsdauer entspricht? Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, auf die Sie bei der Prüfung von Schutzkleidung unbedingt achten sollten.


Die PSA ist oft im Gebrauch, Ihr Team verlässt sich darauf. Schließlich bietet sie die nötige Sicherheit im Job. Tag für Tag. Ob als leuchtender Warnschutz bei Straßenbauarbeiten oder als Schweißerschutz im Funkenregen. Doch wie kann man prüfen, ob die Normeinhaltung der PSA nach dem Einsatz noch gegeben ist? Und wie oft muss man das machen? Denn klar ist: Die Übereinstimmung der Schutzkleidung mit der Norm muss dauerhaft gewährleistet werden. Das verlangt der Gesetzgeber.

Zur Prüfung von Schutzkleidung rät unser Experte Jan Kuntze:
 
  • Herstellerhinweise beachten: Betriebe bzw. ihre Mitarbeiter sollten die Hinweise seitens des Konfektionärs zur richtigen Lagerung, Pflege und Wartung der eingesetzten PSA sorgfältig lesen. Diese sind meist direkt an der neu gelieferten Schutzkleidung angebracht. Wichtig sind vor allem Faktoren wie Einsatzgebiet, Verschmutzung und Waschzyklen.
     
  • Prüfung vor jeder Benutzung: Laut BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“ haben die Versicherten die Schutzkleidung vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
     
  • Aufbereitung nur vom Profi: Größere Risse und Löcher in der Kleidung können bei der Sichtprüfung vielleicht entdeckt werden. Aber ob etwa das Gewebe des Warnschutzes noch seine normgerechte Wirkung hat, oder ob die Kleidung mit Chemikalienschutz noch ausreichend imprägniert ist, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten, kann vom Träger nicht überprüft werden. Dies kann nur durch einen zertifizierten textilen Dienstleister sichergestellt werden, der schadhafte Kleidung im Zweifelsfall aufbereitet oder austauscht.
     
  • Regelmäßige Prüfzyklen: Normen im Bereich der PSA schreiben vor, dass Schutzkleidung in regelmäßigen Abständen auf ihre Schutzwirkung geprüft werden muss. Dazu gehört genau zu definieren: Was wird geprüft, wie wird geprüft, wann wird geprüft und wer prüft. Hinzu kommt die Dokumentationspflicht. Auch dieser Punkt ist von einem Betrieb kaum zu leisten, hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister.

Fazit: Wartung und Kontrolle – ebenso wie Wäsche und Reparatur – sollten nur in für PSA-zertifizierten Aufbereitungsprozessen vorgenommen werden. Alle Vertragswerke des DBL Verbundes stellen dieses über ihre Zertifizierung nach ISO 9001:2015 sicher. Durch die Zusammenarbeit mit uns sind Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter als Träger der Schutzkleidung auf der sicheren Seite.


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